Automatische Holzfeuerungen
über 70 kW Feuerungswärmeleistung

Automatische Holzfeuerungen leisten in Verbindung mit kommunalen oder regionalen Energiekonzepten einen wichtigen Beitrag zu einer erneuerbaren und sicheren Energieversorgung in Gemeinden und Städten.

Was wird gefördert?
Gefördert werden automatisch betriebene Holzfeuerungen mit mehr als 70 Kilowatt (kW) Feuerungswärmeleistung (Erstinstallation, Sanierungen/Kesselersatz), die eine Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizung ersetzen. Voraussetzung für Förderbeiträge ist eine Qualitätsbegleitung mit QM mini® oder mit QM Holzheizwerke®. Ist die Holzfeuerung als Bestandteil eines neuen oder erweiterten Wärmenetzes geplant, kann entweder ein Gesuch für eine automatische Holzfeuerung oder für eine Heizzentrale eines Wärmenetzes eingereicht werden.

Planen Sie ein Wärmenetzprojekt? Ich unterstütze Sie dabei.

Elisabeth Hutter,
Mitarbeiterin Energieförderung

Ihre Kontaktperson für Förderbeiträge

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SAK St.Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG Vereinigung St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten Kanton St.Gallen Stadt St.Gallen