Einfachere Bewilligungspraxis für Solaranlagen auf geschützten Kulturdenkmälern und Ortsbildern
Der Kanton St.Gallen und die Gemeinden verbessern die Bewilligungspraxis für Solaranlagen auf geschützten Kulturdenkmälern und Ortsbildern. Der Kanton hat am 6. November 2024 in einer Medienmitteilung über die Einführung der neuen Praxis informiert.
Die neue Praxis orientiert sich grundsätzlich am Wert der Dachlandschaft und entsprechend wird das folgende Ampelsystem für die Einstufung der Objekte und Gebiete eingeführt:
- Grün für Dachlandschaften mit einem gewissen Wert (betrifft Ortsbildschutzgebiete und Einzelobjekte von lokaler Bedeutung, Umgebungsschutzgebiete, die unmittelbare Umgebung von Schutzobjekten, wenig sensible Ortsbilder von kantonaler Bedeutung und Ortsbilder von nationaler Bedeutung mit Erhaltungsziel B): Neu genügt hier eine einfache Meldung an die Baubehörde, die Anforderungen beschränken sich auf einfach realisierbare Gestaltungsvorschriften.
- Orange für Dachlandschaften mit einem hohen Wert (betrifft Einzelobjekte von kantonaler Bedeutung, sensible Ortsbilder von kantonaler Bedeutung mit Erhaltungsziel A und weniger sensible nationale Ortsbilder mit dem Erhaltungsziel A): In diesen Gebieten ist ein Dialog mit der Denkmalpflege notwendig. Gemeinden können in Absprache mit der Denkmalpflege gebietsspezifische Richtlinien erlassen, und Aufdach-Anlagen sind nicht per se ausgeschlossen.
- Rot für einzigartige Dachlandschaften (betrifft die sensibelsten nationalen Ortsbilder mit Erhaltungsziel A und die gestützt auf das Bundesrecht der Bewilligungspflicht unterliegenden Einzelobjekte): Da die ungeschmälerte Erhaltung der historischen Dachlandschaft im Vordergrund steht, sind Photovoltaik-Anlagen in der Regel eine zu starke Beeinträchtigung. Ausnahmen sind für Anlagen, die nicht einsehbar sind, denkbar.
Online-Karte und weitere Hilfsmittel
Ob ein Objekt oder Gebiet in einer grünen, orangen oder roten Zone liegt, wird in einer Online-Karte dargestellt. Weitere Informationen dazu werden von der Denkmalpflege publiziert.
Die neue Praxis wurde seit Herbst 2023 im engen Austausch zwischen Vertreterinnen und Vertretern der kantonalen Denkmalpflege des Departementes des Innern, des Bau- und Umweltdepartementes, des Verbands St.Galler Gemeindepräsidien, der NetzSG (Fachverband der Bauverwaltung), dem Heimatschutz St.Gallen/Appenzell Innerhoden, der Energieagentur St.Gallen sowie weiteren Akteuren aus der Praxis erarbeitet.
Solarenergie weckt Kreativität. Ich zeige Ihnen Ihre Möglichkeiten.
Christian Eisenhut,
Projektleiter Energieprojekte
Ihre Kontaktperson für Solarstromnutzung
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